Wenige Tage vor Beginn des Schuljahrs 2026/27 haben die belgischen Gemeinschaften ihre Kalender und Verfahrenshinweise bekräftigt. In der Fédération Wallonie‑Bruxelles startet der Unterricht in der letzten Augustwoche. Entscheidend sind dabei verbindliche Fristen zur Einschreibung und zum Erhalt des Schulplatzes, die mit dem ersten Unterrichtstag wirksam werden.
Für Schulen der Fédération Wallonie‑Bruxelles gilt: Wer sein Kind eingeschrieben hat, muss die ersten Schultage ernst nehmen. Unentschuldigtes Fernbleiben kann zum Platzverlust führen. Laut den veröffentlichten Verfahrenshinweisen erlischt der Anspruch, wenn ein Kind ohne anerkannten Grund an den ersten drei Schultagen fehlt; entschuldigte Abwesenheiten (etwa Krankheit mit Attest) sind davon ausgenommen. Eltern sollten daher die Einschreibung rechtzeitig abschließen und, falls nötig, Belege für eine begründete Abwesenheit bereitstellen.
Vlaanderen setzt für 2026/27 einen eigenen Kalender um. Start- und Ferienzeiten folgen dort nicht dem in der Fédération Wallonie‑Bruxelles eingeführten Rhythmus mit Schulbeginn in der letzten Augustwoche. Die Ferienblöcke – darunter die Weihnachtsferien – sind für flämische Schulen separat festgelegt und weichen von den Terminen der frankophonen Gemeinschaft ab. Das ist insbesondere für Familien relevant, die über die Sprachgrenze pendeln, sowie in Brüssel, wo Einrichtungen beider Systeme vertreten sind.
Auch die Deutschsprachige Gemeinschaft veröffentlicht ihren Schulkalender eigenständig. Für betroffene Eltern und Träger von Betreuungseinrichtungen bedeutet die föderale Zuständigkeitsverteilung, dass Reiseplanungen, Hortorganisation und Ferienregelungen jeweils am zuständigen Gemeinschaftskalender ausgerichtet werden müssen. Einheitliche landesweite Termine gibt es nicht.
Rechtlich beruhen die Kalender auf Arrêtés der jeweiligen Gemeinschaftsregierungen und begleitenden Rundschreiben. Zuständig für Festlegung und Veröffentlichung sind die Gemeinschaften; der Föderalstaat setzt hierfür keinen einheitlichen Rahmen. Die maßgeblichen Angaben finden sich in den einschlägigen Bekanntmachungen und auf den offiziellen Portalen der Bildungseinrichtungen der Fédération Wallonie‑Bruxelles, von Vlaanderen und der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Folge für den Schulalltag: Unterschiedliche Ferienfenster und Einschreibfristen erfordern Abstimmung – in Familien, bei Arbeitgebern sowie in der Freizeit- und Ferienbetreuung. Kurzfristige Änderungen sind möglich, etwa wenn ein Unterrichtstag auf einen Feiertag fällt. Verlässliche Planung bietet daher nur der jeweils veröffentlichte Gemeinschaftskalender; Eltern sollten vor der Rentrée prüfen, welche Regeln für die Schule ihres Kindes gelten.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).