Belgien bereitet die Einführung einer landesweit gültigen, digitalen Straßenvignette für leichte Fahrzeuge vor. Nach Angaben aus mehreren Regierungs- und Parlamentskreisen haben sich Flandern, Wallonien und die Region Brüssel-Hauptstadt auf Eckpunkte verständigt: Der Verkauf soll ab dem 1. März 2027 anlaufen, die Pflichtnutzung ab dem 1. Mai 2027 gelten – beides als Zieltermine, vorbehaltlich der gesetzlichen Beschlussfassung.
Die Vignette soll an das Kennzeichen gekoppelt werden und für Fahrzeuge mit mindestens vier Rädern bis einschließlich 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse gelten – also für Personenwagen, leichte Lieferwagen und Wohnmobile. Motorräder wären demnach ausgenommen; entsprechende Hinweise finden sich in branchennahen Berichten. Der Einsatzbereich umfasst Autobahnen sowie ausgewählte Regionalstraßen der drei Regionen. Welche Abschnitte genau einbezogen werden, ist per Verordnung festzulegen. Die Kontrolle ist vornehmlich per automatischer Kennzeichenerkennung (ANPR) vorgesehen; die technische Machbarkeit gilt als gegeben, Details zu Datenschutz, Schnittstellen und Durchsetzung sind allerdings noch festzulegen.
Zu den Tarifen liegen Entwurfswerte vor, die je nach Laufzeit und Emissionsklasse gestaffelt sein sollen. Für Jahresvignetten kursieren Beträge im Bereich von rund 90 bis 125 Euro; Kurzzeit- und Tagesvignetten würden entsprechend günstiger ausfallen. Offizielle Festsetzungen stehen jedoch aus. Maßstab ist dabei EU-Recht zur Nichtdiskriminierung zwischen In- und Ausländern; die drei Regionalregierungen verweisen auf entsprechende Vorgaben. Parallel werden in den Regionen Kompensationsmodelle für in Belgien zugelassene Fahrzeuge geprüft. In Debatten im Vlaams Parlement ist dokumentiert, dass konkrete Ausgleichsmechanismen noch erarbeitet und rechtlich belastbar ausgestaltet werden müssen.
Offen sind zudem Regelungen für Grenzpendler und für die Taxibranche. Verbände verweisen auf bestehende regionale Steuerbefreiungen und warnen vor Zielkonflikten mit möglichen Kompensationen. Zivilgesellschaftliche Akteure wie der Fietsersbond stellen den verkehrspolitischen Lenkungseffekt der Vignette grundsätzlich in Frage. Auch Nachbarländer beobachten mögliche Folgen für regelmäßige Grenzverkehre.
Die nächsten Schritte liegen in der formalen Ausarbeitung der Verordnungen und ihrer Beratung in den Regionalparlamenten. Dabei sind Rechtsprüfungen zur Vereinbarkeit mit EU-Recht und zu den vorgesehenen Ausnahmen zu erwarten. Erst mit der Veröffentlichung der endgültigen Rechtsakte werden Netzabdeckung, Termine und Tarife verbindlich; bis dahin handelt es sich um politisch abgestimmte Zielvorgaben.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).