Belgische Behörden haben bestätigt, dass mit dem Sperma eines dänischen Spenders, der Träger einer pathogenen TP53-Genmutation ist, in Belgien 53 Kinder gezeugt wurden. Nach Angaben der Föderalagentur für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte (FAGG/AFMPS) wurden die betreffenden Spenden zwischen 2007 und 2017 in mehreren Fruchtbarkeitszentren verwendet. Die Bilanz der Rückverfolgung weist 53 Kinder in 38 Familien aus.
Der Fall war schrittweise ans Licht gekommen. Erste Warnhinweise gab es 2020, als ein schwerer Krankheitsfall im Umfeld einer Spende gemeldet wurde. Laut Behördenangaben setzte die European Sperm Bank den betroffenen Spender am 5. Oktober 2023 erneut in Quarantäne und sperrte ihn am 30. Oktober 2023. Am 8. November 2023 folgte ein europäischer Rapid Alert. In Belgien prüften Aufsicht und Kliniken daraufhin rückwirkend, welche Einrichtungen Material des Spenders genutzt hatten, und informierten betroffene Familien.
Das belgische Recht begrenzt die Verwendung von Spendersamen auf höchstens sechs Empfängerinnen, um die Zahl genetischer Halbgeschwister zu beschränken. Diese Grenze wurde in dem dokumentierten Fall deutlich überschritten. Die FAGG/AFMPS verweist zugleich darauf, dass ein Teil der Überschreitungen in Zeiträume falle, für die Verfolgungsverjährungen gelten. Fachberichte und parlamentarische Unterlagen benennen außerdem Lücken bei der Rückverfolgbarkeit sowie unzureichende Kontrollen von Importen aus kommerziellen Samenbanken.
Behördlich gesicherte Tatsachen sind die bestätigte TP53-Mutation des Spenders, die in Belgien nachgewiesenen 53 Kinder, der Nutzungszeitraum der Spenden, die Termine für Quarantäne, Sperre und Rapid Alert sowie die Überschreitung der gesetzlichen Grenze. Bewertungen, etwa zur Verantwortung einzelner Akteure oder zu Systemfehlern, stammen aus Stellungnahmen von Ministerien, der Aufsicht und medizinischen Fachgesellschaften. Politische Forderungen nach EU-weit einheitlichen Familienobergrenzen, strengeren Prüfverfahren und mehr Transparenz sind als Ausblick zu werten.
Als Konsequenz kündigte die Aufsicht zusätzliche Inspektionen in Fruchtbarkeitszentren und verbesserte Melde- und Nachverfolgungswege an. Auf nationaler Ebene beschäftigte sich die Abgeordnetenkammer in Anhörungen mit Reformen, darunter zentralere Registerlösungen und klarere Regeln für grenzüberschreitende Importe. Die FAGG/AFMPS betont, dass Zahlen und Zeitabläufe aktualisiert werden können, wenn weitere Überprüfungen abgeschlossen sind. Für betroffene Familien wurden Informations- und Beratungsangebote ausgeweitet.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).