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Belgien: Immigration Office überstellt bei Vorladungen häufiger Asylsuchende in geschlossene Zentren

Nach übereinstimmenden Berichten vom 20. August 2026 hat das Immigration Office in Belgien seit Jahresbeginn bereits 68 Personen nach einer Vorladung ohne Vorankündigung in geschlossene Zentren gebracht – fast so viele wie im gesamten…

In Belgien sind seit Jahresbeginn 2026 mindestens 68 Asylsuchende nach einer Vorladung beim Immigration Office ohne vorherige Ankündigung festgesetzt und in geschlossene Zentren überstellt worden. Das berichtete Le Soir; die Zahlen beruhen auf internen Statistiken der Behörde bis zum 11. Juni 2026 und wurden von der Brussels Times zusammengefasst. Damit nähert sich die Zahl bereits den 71 Fällen des gesamten Jahres 2025.

Das Immigration Office – offiziell Office des Étrangers (französisch) bzw. Dienst Vreemdelingenzaken (niederländisch) – ist beim Föderaler Öffentlicher Dienst Inneres in Brüssel angesiedelt. Nach dem belgischen Ausländerrecht kann die Behörde Personen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus in administrativer Haft unterbringen. Die Behörde betont, eine Vorladung bedeute nicht automatisch eine Festnahme; wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorlägen, könne jedoch eine unmittelbare Überstellung in ein geschlossenes Zentrum erfolgen. Angaben zu konkreten Einzelfällen in den jüngsten Statistiken bleiben jedoch auf aggregierte Zahlen beschränkt.

Hilfsorganisationen und Rechtsanwälte kritisieren seit Längerem, dass Betroffene bei der Terminladung unzureichend über das Risiko einer Festnahme und die möglichen Folgen informiert würden. Nach Schilderungen von Beratungsstellen ist zudem häufig unklar, welche Dokumente vorzulegen sind und welche rechtsstaatlichen Garantien – etwa Zugang zu anwaltlicher Beratung – unmittelbar greifen. Behördenvertreter verweisen demgegenüber auf die gesetzlichen Grundlagen und interne Prüfschritte vor einer Anordnung der administrativen Haft.

Die Praxis hat unterschiedliche Auswirkungen: Für Betroffene steht ein einschneidender Freiheitsentzug mit möglichen Folgen für ihr laufendes Verfahren im Raum. Für die Verwaltung stellt sich die Frage transparenter Kommunikation über Zweck und mögliche Konsequenzen einer Vorladung. Politisch berührt das Thema die Balance zwischen einer gesteuerten Rückkehrpolitik und rechtsstaatlichen Mindestgarantien. Zuständig für die Unterbringung in Haft ist das Immigration Office; die Behörde Fedasil ist für Aufnahmeeinrichtungen zuständig und nicht für geschlossene Zentren.

Verbindliche Hinweise auf eine jüngst geänderte Rechtslage liegen derzeit nicht vor. Die genannten Werte beziehen sich auf einen Stichtag im ersten Halbjahr 2026; eine aktuelle Gesamtschau erfordert die Veröffentlichung neuer, vollständiger Statistiken durch das Immigration Office oder eine Präzisierung der Methodik. Bis dahin bleibt der Befund, dass die dokumentierten Überstellungen bei Vorladungen 2026 bereits deutlich zunehmen und das Niveau des Vorjahres nahezu erreicht haben.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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