Belgien setzt zum 1. September 2026 sein neues Strafwetboek in Kraft. Damit endet nach fast 160 Jahren die Geltung der bisherigen Kodifikation von 1867. Das Reformwerk – in der deutschen Bezeichnung neues Strafgesetzbuch – modernisiert zentrale Begriffe, ordnet die Delikte neu und ersetzt die bisherigen Kategorien Übertretung, Vergehen und Verbrechen durch eine abgestufte, einheitliche Strafskala.
Kern der Neucodifikation sind neue Bücher und eine durchgehende Artikelnummerierung, die die Auslegung vereinfachen und Verweise bereinigen sollen. Der Gesetzgeber hat parallel zahlreiche Anpassungen in Spezialgesetzen vorgenommen, damit Sanktionen, Verfahrensregeln und Verweisungsketten mit dem neuen System kompatibel sind. Dazu zählen auch königliche Verordnungen, die technische und organisatorische Übergänge regeln.
Für die Praxis sind Gerichte, Staatsanwaltschaften und Strafvollzugseinrichtungen ebenso gefordert wie Polizei und Verwaltung. Der Föderaler Öffentlicher Dienst Justiz koordiniert die Umstellung bei Formularen, IT-Systemen und Arbeitsabläufen. Die föderale Regierung hebt hervor, dass Übergangsbestimmungen Rechtssicherheit für laufende Verfahren gewährleisten sollen; wo Deliktsbestände neu definiert oder Strafrahmen verändert wurden, sind klare Leitlinien für die Anwendung auf Altfälle vorgesehen.
Die Reform hat auch föderale und lokale Ebenen im Blick. Regionen und Gemeinden mussten Verordnungen und Dienstanweisungen anpassen, soweit sie Schnittstellen zum Strafrecht betreffen, etwa bei Verwaltungssanktionen oder der Zusammenarbeit zwischen kommunalen Diensten und Strafjustiz. In mehreren Zuständigkeitsbereichen wurden dafür abgestimmte Harmonisierungspakete erarbeitet, um Vollzugslücken zu vermeiden.
Für Bürgerinnen und Bürger bringt die Neuregelung vor allem mehr Transparenz über Tatbestände und Sanktionsstufen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erwarten zugleich Übergangsfragen, etwa zur Neubewertung einzelner Delikte, zur Umrechnung von Strafen und zur Eintragung in Vorstrafenregister. Berufsverbände und Behörden kündigen Fortbildungen und Informationsangebote an, um eine einheitliche Anwendungspraxis zu fördern.
Mit dem Stichtag 1. September 2026 beginnt die Umsetzung in der Fläche; weitere Detailanpassungen werden in den kommenden Monaten durch Rundschreiben und technische Leitfäden konkretisiert. Der Gesetzgeber betont, dass Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit Leitprinzipien der Reform bleiben – sowohl bei neuen Verfahren als auch bei der Behandlung anhängiger Fälle.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).