Ab dem 1. September 2026 gilt in Belgien eine Helmpflicht für elektrische Tretroller, deren durch die Konstruktion bestimmte Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h liegt. Das geht aus der Reform des belgischen Wegcode hervor, die am 3. Juni 2024 unterzeichnet wurde und nun in Kraft tritt. Der FÖD Mobilität und Transport begründet die Maßnahme mit einem erhöhten Risiko schwerer Kopfverletzungen bei Unfällen mit schnelleren Modellen.
Die Regel richtet sich an Fahrzeuge, die bauartbedingt schneller als 20 km/h sind; sie betrifft damit vor allem Modelle im Bereich bis etwa 25 km/h. E‑Tretroller mit einer niedrigeren durch die Konstruktion bestimmten Höchstgeschwindigkeit bleiben von der Helmpflicht ausgenommen. Unverändert gilt: Speed‑Pedelecs bis 45 km/h unterliegen bereits einer eigenen Helmpflicht und weiteren speziellen Bestimmungen.
Nach Angaben der Behörden ist für die Einstufung allein die technische Bauartgeschwindigkeit maßgeblich. Umbauten, etwa stärkere Motoren, das Nachrüsten eines Sattels oder das Entfernen von Drosseln, können die rechtliche Einordnung eines Fahrzeugs verändern und zusätzliche Pflichten auslösen. Hersteller und Händler werden darauf hingewiesen, dass Produktangaben und Konformität mit einschlägigen europäischen Vorschriften zur Micromobilität korrekt auszuweisen sind.
Die Föderale Polizei kündigt zum Start der neuen Regeln verstärkte Kontrollen an. In mehreren lokalen Polizeizonen sollen Informationskampagnen die wichtigsten Änderungen erläutern und auf helmtaugliche Ausrüstung hinweisen. Parallel bleibt die Zuständigkeit der Kommunen und Regionen für Fragen der geteilten Mikromobilität bestehen, etwa für Betriebsauflagen von Verleihsystemen oder lokale Verkehrsführungen.
Die Helmpflicht ist Teil einer breiteren Überarbeitung des Wegcode, der die Nutzung sogenannter Fortbewegungsgeräte präzisiert und Sicherheitsanforderungen vereinheitlicht. Mit Blick auf die wachsende Zahl von E‑Tretrollern betonen Unfallforscherinnen und Unfallforscher, dass eine Helmnutzung das Risiko schwerer Kopfverletzungen deutlich mindern kann. Ob die Maßnahme auch die Unfallzahlen insgesamt reduziert, wird sich nach Einschätzung von Fachleuten erst mit den ersten Auswertungen der Polizei‑ und Krankenhausstatistiken der kommenden Monate zeigen.
Die neuen Vorgaben gelten belgienweit und schließen an frühere Einzelschritte zur Regulierung von E‑Tretrollern an. Für Nutzende bedeutet dies: Wer einen Roller fährt, der konstruktiv mehr als 20 km/h leisten kann, muss ab dem 1. September 2026 einen geeigneten Schutzhelm tragen; wer ein langsameres Modell nutzt, ist von der Pflicht nicht betroffen – bleibt aber an die übrigen Verkehrsregeln gebunden.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).