Belgiens drei Regionen Flandern, Wallonien und die Region Brüssel-Hauptstadt haben die Einführung eines verpflichtenden digitalen Wegenvignette für leichte Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen beschlossen. Der Start ist für den 1. Mai 2027 festgelegt. Die Regel soll für alle Nutzerinnen und Nutzer belgischer Autobahnen und ausgewählter regionaler Straßen gelten – unabhängig von Nationalität oder Zulassungsland.
Der politische Beschluss wurde im Sommer 2026 auf regionaler Ebene vorbereitet; im Herbst präzisierten die Verwaltungen die Eckpunkte und die Fristen für die technische Umsetzung. Vorgesehen ist eine digitale Registrierung mit Tages- und Jahresvignetten. Die Kontrolle soll automatisiert erfolgen. Details zu Preisen, zum genauen Straßennetz sowie zu Bußgeldern werden in nachfolgenden Dekreten und Ausführungsvorschriften festgelegt. Die Entwicklung einer Verkaufsplattform soll rechtzeitig vor dem Starttermin abgeschlossen sein.
Ausnahmen sind angekündigt, etwa für Motorräder, Einsatzfahrzeuge und bestimmte land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge. Für den Personenwagenverkehr sehen die Regionen bislang keine generellen Ausnahmeregeln für Bewohner von Grenzräumen vor. Damit sind auch Grenzpendlerinnen und Grenzpendler einbezogen. Die Verwaltungen verweisen auf europarechtliche Vorgaben: Eine auf ausländische Fahrer beschränkte Abgabe wäre nicht zulässig, die Regel muss alle Nutzer gleichermaßen erfassen.
Zur inländischen Flankierung planen die Regionen, belgische Halter über Anpassungen der jährlichen Verkehrssteuer zu entlasten. Umfang und Ausgestaltung dieser Kompensation sind noch offen und Gegenstand weiterer Gesetzesarbeit. Ebenso offen ist, in welchem Umfang Härtefallregelungen für häufige Grenzquerungen greifen könnten. Parlamentarische Anfragen in Nachbarländern und Stellungnahmen aus Grenzprovinzen dokumentieren Befürchtungen zusätzlicher Belastungen für Berufspendler und lokalen Handel; die belgischen Behörden verweisen auf die noch laufende Ausarbeitung von Detailregeln.
Hintergrund der Einführung ist, auch ausländische Straßennutzer an den Kosten für Erhalt und Betrieb der Infrastruktur zu beteiligen und zugleich Planbarkeit der Einnahmen zu schaffen. Das Vorhaben hat landesweite und grenzüberschreitende Relevanz, da es Verkehrsströme mit den Niederlanden, Frankreich, Luxemburg und Deutschland unmittelbar betrifft. Bis zur Verabschiedung der Ausführungsbestimmungen bleibt die zentrale Weichenstellung jedoch: Ab dem 1. Mai 2027 wird die Nutzung zentraler Verkehrsachsen in Belgien für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen nur mit gültigem digitalen Wegenvignette zulässig sein.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).