Umwelt

Belgien bereitet sich auf Europäische Union-Regeln gegen Greenwashing bis 27. September 2026 vor

Ab dem 27. September 2026 gelten in der Europäischen Union schärfere Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen; Belgien treibt die Umsetzung voran und ruft Unternehmen zur Anpassung ihrer Kommunikation auf.

Ab dem 27. September 2026 treten in der Europäischen Union neue Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern in Anwendung. Grundlage ist die EmpCo, die Richtlinie (EU) 2024/825, mit der die Regeln gegen irreführende Angaben geschärft werden. Ziel ist es, unklare oder unbelegte Umweltversprechen zu unterbinden und die Nachvollziehbarkeit für Verbraucher zu erhöhen.

Belgien arbeitet an der fristgerechten Umsetzung. Die Mitgliedstaaten müssen die nationalen Vorschriften bis spätestens 27. März 2026 erlassen und sie ab dem 27. September 2026 anwenden. In der Kammer der Volksvertreter wurden im Sommer 2026 Entwürfe beraten; Ausschussunterlagen dokumentieren die Weichenstellung für Anpassungen im Wirtschafts- und Verbraucherrecht. Die Details der Endfassung und die praktische Auslegung werden im Vollzug auf Bundes- und Regionalebene präzisiert werden.

Kern der Neuerungen ist ein höherer Belegstandard für Nachhaltigkeitskommunikation. Generische Aussagen wie „umweltfreundlich“, „eco“ oder „klimaneutral“ sind künftig nur zulässig, wenn die zugrunde liegende, herausragende Umweltleistung klar, spezifisch und unmittelbar auf demselben Kommunikationsmedium belegt wird. Kompensationsbehauptungen, also Aussagen, die allein auf Ausgleichsmaßnahmen beruhen, werden weitgehend ausgeschlossen. Umweltkennzeichen und Labels müssen nachvollziehbare Kriterien, Prüfprozesse oder anerkannte Nachweise vorweisen; eigene Siegel ohne transparente Grundlage geraten unter Druck.

Die EmpCo ändert und präzisiert unter anderem die Vorschriften zu Unlauteren Geschäftspraktiken. Verstöße können als irreführende geschäftliche Handlungen geahndet werden. Nationale Verbraucherschutzbehörden und Wettbewerbsaufsichten bereiten koordinierte Kontrollen vor. Für belgische Unternehmen bedeutet das: Verpackungen, Produktseiten und Werbemittel sollten jetzt auf konkrete, überprüfbare Belege umgestellt werden. Interne Freigabeprozesse, Nachweisdokumente und die Nutzung externer Prüfnachweise sollten bis zum Stichtag belastbar organisiert sein.

Einschätzung: Die Richtlinie setzt keinen völlig neuen Prüfmechanismus auf, sondern schließt Lücken in bestehenden Verbraucherregeln und vereinheitlicht Maßstäbe für Belege. Parallel bleibt die geplante Green-Claims-Verordnung als ergänzender Baustein in Diskussion. Für den Markt dürfte die Folge eine Bereinigung vager Claims und eine stärkere Orientierung an überprüfbaren Umweltwirkungen sein. Für Belgien stellt sich die Umsetzungsfrage auch föderal: Aufsichts- und Vollzugszuständigkeiten müssen zwischen Föderalstaat, Regionen und Gemeinschaften praxistauglich koordiniert werden, damit die neuen Vorgaben ab dem 27. September 2026 einheitlich greifen.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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