Der belgische Ministerrat hat am 4. September 2026 auf Vorschlag von Premierminister Bart De Wever ein Vorprojekt zur Änderung des Gesetzes vom 17. Juni 2016 über öffentliche Aufträge gebilligt. Ziel ist eine ausdrückliche Ausnahmeregelung für Bewertungsdienste, die für Abwicklungsentscheidungen über Kreditinstitute erforderlich sind. Die Föderalregierung begründet den Schritt mit neuen unionsrechtlichen Vorgaben und mit dem Bedarf, in Krisensituationen rasch und vertraulich externe Sachverständige beauftragen zu können.
Kern des Vorprojekts ist eine Ergänzung von Artikel 28 der belgischen Vergaberegeln. Ausnahmen sollen erstens für öffentliche Aufträge über Bewertungsdienste gelten, die unmittelbar der Durchführung einer Bankenabwicklung dienen. Zweitens sollen Ausnahmen erfasst werden, wenn Bewertungen benötigt werden, um festzustellen, ob Aktionäre und Gläubiger bei einem regulären Insolvenzverfahren besser gestellt gewesen wären. Nach Darstellung der Föderalregierung soll dies die Handlungsfähigkeit der Aufsichts- und Abwicklungsbehörden sichern, ohne das allgemeine Beschaffungsrecht auszuhöhlen.
Der Vorschlag setzt Vorgaben der Richtlinie (EU) 2026/806 um, die am 30. März 2026 angenommen wurde und die Richtlinie 2014/59/EU (BRRD) sowie die Richtlinie 2014/24/EU zum öffentlichen Auftragswesen ändert. Die EU-Regelung sieht gezielte Beschaffungsbefreiungen für Bewertungen vor, die für Abwicklungs- und Bewertungsverfahren durch zuständige Behörden erforderlich sind. Belgien überführt diese Vorgaben nun in nationales Recht, um Rechtssicherheit für künftige Mandatierungen von Gutachtern zu schaffen.
Das Vorprojekt bleibt formal ein Entwurf. Es wird dem Staatsrat (Conseil d’État) zur Stellungnahme vorgelegt, ehe die parlamentarische Beratung beginnt. Erst nach Verabschiedung durch die Kammern und Veröffentlichung kann die Neuregelung in Kraft treten. Konkrete Detailfragen – etwa zur Abgrenzung der Ausnahmen, zu etwaigen Schwellenwerten oder zu Kontrollmechanismen – sind in den vorliegenden Unterlagen noch nicht abschließend beantwortet und werden voraussichtlich im Begutachtungs- und Gesetzgebungsverfahren präzisiert.
Die Regierung verweist auf den Nutzen für die Finanzstabilität: In Abwicklungslagen zählt Geschwindigkeit, und Vertraulichkeit schützt sensible Marktinformationen. Zugleich bleiben nach Einschätzung von Beobachtern Fragen der Transparenz, des Wettbewerbs und der Haftung zu klären, wenn klassische Vergabeschritte übersprungen werden. Der weitere Prozess im Staatsrat und im Parlament wird zeigen, wie weit der belgische Gesetzgeber die EU-Ausnahmen fasst und welche flankierenden Sicherungen für Nachprüfbarkeit und Rechenschaftspflichten vorgesehen werden.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).