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Antwerpener Kammer der Anklage verweist Ex-Partner und Freund im Fall Heidi De Schepper vor Assisen

Die Kamer van Inbeschuldigingstelling in Antwerpen hat zwei Verdächtige im Fall der 2010 verschwundenen Heidi De Schepper aus Balen vor das Assisenhof verwiesen. Das bestätigte das Parket-generaal am 1. Oktober 2026.

Die Kamer van Inbeschuldigingstelling in Antwerpen hat am 1. Oktober 2026 zwei Verdächtige im Fall Heidi De Schepper vor das Assisenhof verwiesen. Das Parket-generaal bestätigte die Entscheidung. Es handelt sich nach Angaben der Ermittler um den damaligen Partner der 2010 verschwundenen 26-jährigen Frau aus Balen und um einen Freund des Mannes. Beiden wird in dem seit Jahren offenen Tötungsdelikt eine maßgebliche Beteiligung zur Last gelegt. Die Verweisung bedeutet, dass die Sache als Verbrechen vor einer Volksjury verhandelt werden kann.

Der Fall hatte Belgien über Jahre beschäftigt: Heidi De Schepper verschwand 2010 spurlos. Trotz wiederholter Suchaktionen blieb ihr Verbleib ungeklärt. 2025 kam es zu einem neuen Schub in den Ermittlungen, in dessen Verlauf mehrere Personen festgenommen und ein umfangreiches Dossier erstellt wurden. Die Staatsanwaltschaft führte die Ermittlungen weiter und legte sie der Kammer der Anklage vor. Diese prüfte die Beweismittel und entschied nun auf Verweisung an das Assisenhof. Über eine mögliche Terminierung und den genauen Zuschnitt der Anklage wird im nächsten Schritt entschieden.

Mit der Entscheidung rückt eine öffentliche Hauptverhandlung näher. In Belgien sind die Assisenhöfe für die schwersten Straftaten zuständig, die vor einer aus gelosten Bürgerinnen und Bürgern bestehenden Jury verhandelt werden. Eine Verweisung lässt die Unschuldsvermutung unberührt: Den Angeklagten wird Gelegenheit gegeben, sich zu verteidigen; Beweise werden in der Verhandlung neu und kontradiktorisch erhoben. Ein Schuldspruch erfordert die Überzeugung der Jury und des Gerichtshofs, ein Freispruch ist ebenso möglich.

Offen bleibt der genaue zeitliche Ablauf. Die Anklageschrift muss finalisiert werden; Verfahrensanträge der Verteidigung sind möglich und können die Planung beeinflussen. Die Ermittlungsbehörden äußern sich zur Sache zurückhaltend und verweisen auf den Schutz der Persönlichkeitsrechte sowie die Verfahrensruhe. Für die Familie des Opfers bedeutet der Schritt gleichwohl eine Zäsur: Nach jahrelanger Ungewissheit erhält der Fall eine öffentliche Klärungsinstanz. Für die Strafjustiz unterstreicht die Verweisung, dass auch lange zurückliegende mutmaßliche Gewalttaten vor ein Schwurgericht gebracht werden können, wenn die Beweislage dies trägt.

Die Verweisung betrifft ausschließlich die Frage der Zuständigkeit und Schwere des Tatvorwurfs. Über Schuld oder Unschuld entscheiden erst die Verhandlung vor dem Assisenhof und das abschließende Urteil. Angaben zu weiteren Verdächtigen oder zur Auffindung möglicher sterblicher Überreste machten die Behörden am Dienstag nicht.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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