Hilfsorganisationen in Antwerpen berichten von einem spürbaren Rückgang der Nachfrage nach niedrigschwelligen Angeboten. Nach einem Gespräch mit dem Stadtvorstand am 9. Oktober erklärten Vertreter mehrerer Einrichtungen, Menschen mieden Straßensozialarbeit und Ambulanzen aus Angst vor präventiven Aufgriffen durch die Polizei. Tino Ruyters, Direktor der Free Clinic, sprach von einer unmittelbaren Auswirkung der jüngsten Einsätze auf besonders verletzliche Gruppen.
Auslöser ist nach übereinstimmenden Berichten eine interne Richtlinie der Politiezone Antwerpen für Antwerpen-Noord. Demnach soll gegen als wiederkehrende Verursacher von Ordnungsstörungen geführte Personen – intern teils als „claimers“ bezeichnet – konsequenter vorgegangen werden. Diese Personen können demnach bei Antreffen einer administrativen Festhaltung (bestuurlijke aanhouding) unterzogen und für die gesetzlich maximal zulässige Dauer festgehalten werden, ohne dass zwingend ein neues aktuelles Fehlverhalten vorliegt. Stadt und Polizei betonen das Ziel, die öffentliche Ordnung zu sichern und die Lebensqualität für Anwohnende zu verbessern.
Kritik folgte umgehend von Menschenrechtsorganisationen und aus der Kommunalpolitik. Mehrere Fraktionen stellten die Vereinbarkeit der Praxis mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und mit Artikel 31 der belgischen Wet op het politieambt in Frage, der die administrative Festhaltung regelt. Grüne Ratsmitglieder nannten die Richtlinie rechtlich fragwürdig und forderten Erläuterungen von Bürgermeister und Korpschef. Linke Oppositionsvertreter warnten zudem vor einer Stigmatisierung bekannter Problemgruppen.
Die Hilfsorganisationen verweisen auf praktische Folgen: Fallen gewohnte Anlaufstellen weg, steige das Risiko unbehandelter gesundheitlicher Probleme, Kontakte zur Sucht- und Gesundheitsversorgung brächen ab, und Probleme könnten in andere Viertel verdrängt werden. Sie plädieren für ein abgestimmtes Vorgehen, das ordnungspolitische Maßnahmen mit zusätzlichem Zugang zu medizinischer und sozialer Hilfe verbindet.
Die Stadt Antwerpen bestätigte das Gespräch mit den Hilfeanbietern und kündigte an, Bedenken aufzunehmen, zugleich aber an ihrer Linie gegen schwere und wiederholte Störungen festzuhalten. Die Polizei verwies nach Angaben von Beteiligten darauf, dass jede Maßnahme dem Gesetz und dem Grundsatz „nicht länger als nötig“ unterliege. Ob die interne Richtlinie in allen Teilen den rechtlichen Anforderungen genügt, ist ungeklärt und dürfte zeitnah Gegenstand politischer und juristischer Prüfungen werden.
Die Debatte berührt Grundsatzfragen des belgischen Polizeirechts: Wie weit darf eine präventive Strategie gehen, wenn sie auf behördlicher Bekanntheit einzelner Personen beruht, und wie verhindert man, dass dringend benötigte Hilfsangebote aus Angst gemieden werden? In Antwerpen wird darüber nun mit Blick auf Wirkung, Rechtssicherheit und soziale Folgen gestritten.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).