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Abgeordnetenkammer setzt Abstimmung über Wohnungsbetretungen im Migrationsrecht für 5. November an

Die Kammer der Abgeordneten will am 5. November 2026 über das umstrittene Gesetz zu sogenannten visites domiciliaires entscheiden. Menschenrechtsorganisationen und das Migrationsobservatorium Myria warnen vor vagen Eingriffsbefugnissen.

Die Kammer der Abgeordneten hat die Plenumsabstimmung über das Gesetz zu sogenannten visites domiciliaires für den 5. November 2026 angesetzt. Laut veröffentlichter Tagesordnung soll das Plenum in Brüssel an diesem Donnerstag über die Einführung gerichtlicher Wohnungsbetretungen zur Vollstreckung von Ausreiseentscheidungen befinden. Nach Angaben von RTBF Info wollen Les Engagés trotz offener Koalitionskonflikte dem Text zustimmen; die endgültigen Mehrheiten ergeben sich erst in der Abstimmung.

Kern des Vorhabens ist, dass Polizei und das Office des étrangers auf Grundlage eines richterlichen Mandats Wohnungen betreten dürfen, um Personen ohne Aufenthaltstitel für eine Rückführung anzutreffen. Die Regierung verweist darauf, dass Kontrollen an der Wohnadresse die Wirksamkeit von Rückführungen erhöhen und bisherige Vollzugsdefizite im Ausländerrecht mindern könnten. Das Innen- und das Justizressort betonen dabei die gerichtliche Kontrolle als Schutzvorkehrung.

Menschenrechtsorganisationen und Fachinstitutionen kritisieren den Entwurf scharf. Amnesty International Belgien und das föderale Migrationsobservatorium Myria sehen unklare Voraussetzungen, weit gefasste Ermessensspielräume und unzureichende Garantien für Unbeteiligte im selben Haushalt. Aus ihrer Sicht drohen Eingriffe in die Unverletzlichkeit der Wohnung und Risiken für Kinderrechte, etwa wenn Minderjährige betroffen sind. Mehrere Verbände kündigten für den Abstimmungstag Protestaktionen an.

Juristinnen und Juristen verweisen zudem auf Spannungen mit der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Streitpunkte sind insbesondere die Bestimmtheit der Tatbestände, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme im Verhältnis zum Ziel der Vollstreckung von Ausreiseentscheidungen sowie der Schutz unbescholtener Dritter. Befürworter des Gesetzes entgegnen, dass ein individuelles, richterliches Mandat und klare Protokolle vor Ort rechtsstaatliche Schranken sichern würden.

Politisch bleibt offen, wie geschlossen die Koalitionsparteien votieren. Nach dem Votum in der Innenkommission hatte die Mehrheit den Text weiter vorangetrieben; zugleich meldeten Abgeordnete Bedenken zu Anwendungsfällen in Gemeinschaftsunterkünften und zu möglichen Konflikten mit der Kinderwohlfahrt. Änderungsanträge zur Präzisierung der Eingriffsschwellen und zur Dokumentation jeder Maßnahme standen bis zuletzt zur Debatte.

Mit der Plenumsabstimmung entscheidet sich, ob Belgien ein Instrument einführt, das andere europäische Staaten teils kennen, das im belgischen Kontext jedoch seit Jahren umkämpft ist. Unabhängig vom Ausgang gilt als wahrscheinlich, dass die Regelung – im Fall der Verabschiedung – vor dem Verfassungsgericht angefochten wird.

Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).

Quellen

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