Zum 1. November 2026 treten in Belgien zwei bundesweit gültige Regeln in Kraft. Erstens sinkt die Sonderaccise auf nichtprofessionelle Elektrizitätsverbräuche: Für Haushalte beträgt sie nun 42,20 Euro pro Megawattstunde statt zuvor 46 Euro. Die Änderung wirkt auf den staatlichen Abgabenanteil der Stromrechnung; die tatsächliche Entlastung hängt vom individuellen Verbrauch ab. Für geschützte Wohnkunden gelten weiterhin ermäßigte Sätze, während für professionelle Verbrauchssegmente differenzierte Werte bestehen.
Rechtsgrundlage ist das am 25. Oktober 2026 beschlossene Energie-Normgesetz, das im Moniteur belge veröffentlicht wurde. Die Anpassung betrifft ausdrücklich die Akzisenkomponente (Sonderaccise) und ändert keine Netzentgelte, Energiepreise oder Mehrwertsteuersätze. Die Maßnahme reiht sich in die energie- und fiskalpolitischen Korrekturen der Föderalregierung ein, mit dem Ziel, die Belastung der Haushalte zu dämpfen, ohne die Steuerbasis abrupt zu verändern.
Zweitens wird für Sendungen aus Nicht-EU-Staaten eine feste Bearbeitungsgebühr von 2 Euro pro Paket erhoben. Diese Pauschale ergänzt die bereits geltenden zoll- und mehrwertsteuerlichen Vorschriften beim Import kleiner Warensendungen. Laut zuständigen Bundesstellen soll die Abgabe die Zollverwaltung organisatorisch entlasten und Wettbewerbsverzerrungen im E-Commerce reduzieren, insbesondere gegenüber Anbietern, die bislang in großem Umfang kleinteilige Importe abwickeln.
Die 2-Euro-Pauschale ist eine Verwaltungsgebühr und keine Zollabgabe. Modalitäten zu Einzug, Abrechnung und etwaigen Ausnahmen werden in Durchführungsbestimmungen präzisiert. In der Praxis dürfte die Gebühr von Post- und Kurierdiensten zusammen mit den üblichen Einfuhrabgaben erhoben werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher hängen die Mehrkosten von der Zahl der Bestellungen aus Drittländern ab; die Summe ist zusätzlich zu etwaiger Einfuhrumsatzsteuer und eventuellen Zolltarifen zu zahlen.
Beide Änderungen sind im Moniteur belge dokumentiert und beruhen auf Beschlüssen von Föderalregierung und Abgeordnetenkammer. Für den Energiemarkt erwartet die Regulierungsbehörde keine strukturellen Preisänderungen durch die reine Anpassung der Abgaben; die Wirkung bleibt eine punktuelle Entlastung pro verbrauchter Megawattstunde. Im Onlinehandel dürfte die Pauschale vor allem sehr günstige Kleinsendungen betreffen und Anreize für gebündelte Lieferungen verstärken. Die Zuständigkeit für Information und Vollzug liegt beim FÖD Finanzen und der Zollverwaltung; weitere Ausführungsrundschreiben werden den Vollzug konkretisieren.
Redaktion: Länderblick (Artikel mit KI-Unterstützung).